|
Seite 1 von 4 Mangfall

Gewässer: Mangfall von Feldollinger-Brücke flussabwärts bis Göttinger Steg
zu erwartende Fänge: Regenbogen,- Bachforelle, Äsche, Aal, Aitel vereinzelt Barsch und Hecht sowie immer mehr Barben
|
Fischereierlaubnis:
- Fischereierlaubnis vom 16.04. bis 31.10. 1/2 Stunde vor bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang.
Angeln:
- 1 Gerte mit einem Köder,
- Fliegenfischen,
- Spinnfischen,
- Grundfischen,
- Schwimmerfischen
Nachtangeln erlaubt auf:
- Aal vom 01.05. bis 30.09, von 20.00 Uhr bis 02.00 Uhr
- Aal vom 01.10. bis 31.10, von 18.00 Uhr bis 02.00 Uhr
Sonderbestimmungen:
- Das Fischen von Brücken ist verboten,
- Alle Hechte sind zu entnehmen,
- Köderfischfang verboten,
- "Tiroler Hölzl" verboten,
- ab 01.10. Nur noch Einfachhaken
|
|
Köderbestimmungen:
- Nur Fliegen nass und trocken,
- Nymphen oder Streamer,
- Spinner,
- Wobbler,
- Twister,
- toter Köderfisch (mind. 6 cm) und künstlicher Köder,
- Keine Fischfetzen- oder streifen,
- Kein natürlicher oder künstlicher Teig,
- Keine Wurm- und Madenimitationen,
Köder beim Nachtangeln:
- toter Köderfisch,
- Leber,
- Geflügelherz
|
|